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… jenseits der Geschlechtergrenzen
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Archiv für ‘Neuigkeiten’

Programmvorschau für das Sommersemester 2011

18.02.2011 Von: Kathrin Ganz Kategorie: Neuigkeiten, Vortragsreihe

In einigen Wochen startet das Sommersemester 2011 und die Vortragsreihe “Jenseits der Geschlechtergrenzen” steht wie immer im Vorlesungsverzeichnis der Universität Hamburg. Wir freuen uns schon sehr auf alle Besucher_innen und natürlich auch auf unsere Referent_innen und ihre Vorträge. Das Programm findet sich ab sofort hier auf der Seite, ab Mitte März erfahrt ihr in unserem Programmheft mehr über die einzelnen Themen.

Im kommenden Semester kann die Vortragsreihe übrigens zum ersten Mal im Rahmen des freien Wahlbereiches (Zuordnung über B.A. Soziologie) besucht werden, um nicht nur mit vielen neuen Erkenntnissen, sondern auch 2 Leistungspunkten nach Hause zu gehen. Anmelden können sich Studierende über die allseits beliebte Stine-Plattform, wo sich auch alle Informationen zu den Anforderungen finden.

Nachtrag: Die Vorlesung ist in STINE unter folgenden Zuordnungen zu finden

  • VV SoSe 11 > Allgemeine Veranstaltungen > Lehrveranstaltungen für Hörer/innen aller Fakultäten > Fachbereich Sozialwissenschaften > Soziologie/Kriminologie
  • VV SoSe 11 > Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften > Fachbereich Sozialwissenschaften > Soziologie > Freier Wahlbereich Soziologie (B.A./B.Sc.) > Vorlesungen
  • VV SoSe 11 > Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften > Fachbereich Sozialwissenschaften > Soziologie > Diplom- und Magisterstudiengänge Soziologie > Vorlesungen

Wie gehabt lässt sich die Ringvorlesung auch für das Gender Kompetenz-Zertifikat anrechnen. Mehr Informationen dazu beim Zentrum Genderwissen.

Das kleine Einmaleins gängiger Abwehrmechanismen: Lippenbekenntnisse, Definitionsmacht und die überempfindlichen Anderen

15.02.2011 Von: Do. Gerbig Kategorie: Aktivismus, Neuigkeiten

Der Image-Film “Inside AStA” des AStA der UHH wurde vor, während und nach der Erstvorführung am 3.2.2011 im Abaton – welches übrigens durch seine Geschäftsführung entgegen des sonst gepflegten Images von hohem künstlerischem und politischem Anspruch alle Diskussionen vor der Vorführung abblockte – aufgrund der darin enthaltenen Rassismen und Sexismen von vielen Seiten massiv kritisiert (Linksammlungen zum Kontext findet ihr bei den Afrikawissenschaften, auf den stupanews und bei uns). Nun hat der AStA vor einer Woche die Stellungnahme “Zum Thema Rassismus” veröffentlicht, die auch wir nicht unkommentiert stehen lassen können und wollen.

Die Stellungnahme des AStA beginnt mit den üblichen inhaltsleeren Worthülsen, wie sie gerne auch von Politiker_innen oder Firmenvorständen in die Welt gesetzt werden, um von eigenen Schwächen abzulenken bzw. ein angeschlagenes Image wortgewaltig herum zu reißen: Es müsse “aktiv gegen Rassismus eingetreten werden”, die “wichtige Diskussion um Rassismus ist eine für eine gerechte Gesellschaft zwangsläufige”. Wenn der AStA dies so sieht, fragen wir uns allerdings, warum er sich der Debatte nicht stellt. Die Diskussion im Rahmen der Filmpremiere wurde nach ca. zwanzig Minuten abgebrochen, an der anschließenden Diskussion in anderen Räumlichkeiten nahm der AStA nicht teil. Das Black Students Network hat in der gleichen Woche als die Stellungnahme erschien, einen Brief an Monty Arnold geschrieben, mit der Bitte an einer Diskussion über den Film teilzunehmen. Dieser wurde am 15.2. auf dem Blog des BSN veröffentlicht. Darauf kam bisher keine Antwort und auch von Seiten des AStA kam kein Gesprächsangebot an die Kritiker_innen.

Um aber tatsächlich einen “zensurfreien Diskurs” zum Film und seine rassistischen und sexistischen stereotypen Bilder führen zu können, wäre zumindest eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Kritik nötig! Das Statements hinterlässt bei uns das dumpfe Gefühl, eine kaum begründete Zurückweisung der Kritiken entlang der gängigen Abwehrmechanismen gelesen zu haben.

Der AStA definiert darin Rassismus als “das gleichzeitige Wirken von Vorurteilen und einem ungleichen Machtverhältnis”. Wie es vor diesem Hintergrund möglich ist, den Image-Film als nicht rassistisch zu bezeichnen, ist uns schleierhaft: Wir finden im Film einerseits eine Vielzahl von stereotypen Vorurteilen (“Urgewalt”, “Folklore”), andererseits die angesprochenen “ungleichen Machtverhältnisse”, ausgedrückt in der unterlegenen Position der Schwarzen Putzfrauen und die überlegene Position der intellektuellen Weißen, die höheren Arbeiten nachgehen. Der Film bestätigt so genau die aktuell herrschenden ungleichen Machtverhältnisse. Welche Personen haben Spitzenpositionen in Wirtschaft, Wissenschaft und Politik inne? Und wer verrichtet in unserer Gesellschaft die ungeliebten Arbeiten, die als “nieder” gelten?
Laut AStA-Stellungnahme seien besagte Szenen aber keinesfalls rassistisch, sondern stünden in der Tradition des Kabarett. Stur zu behaupten, etwas sei Kabarett bedeutet aber nicht automatisch das Erfüllen der dafür nötigen Kriterien. Auch der Verweis auf nebulöse, nicht näher erläuterte “filmtheoretische Betrachtung” (etwa durch Timo Hempel selbst?) hilft da nicht wirklich weiter und wirkt eher wie ein Versuch der Einschüchterung oder Beeindruckung der Lesenden durch das Vorgaukeln eines wissenschaftlichen Anspruchs. Nicht jede überspitzte Darstellung dekonstruiert automatisch Stereotype und dass erst erklärt werden muss, wo in ihrem Film damit gebrochen wird, erschwert die Interpretation als Satire erheblich. (Nach der Argumentation des AStA wäre wohl auch Astra-Werbung antisexistisch und die BILD-Zeitung das emanzipatorischste Medium weit und breit.)

In früheren Äußerungen hat der AStA versucht, sich darauf heraus zu reden, dass der Film voller Insider-Witze sei. Dies beschränkt den Kreis derer, die sich die satirische Komponente des Films erschließen können, natürlich erheblich. Es läuft also letztlich darauf hinaus, dass der AStA sich mit diesem Film über Dinge lustig macht, über die nur die Verantwortlichen selbst lachen können.

Wie wenig der AStA tatsächlich bereit ist, sich mit Kritik auseinanderzusetzen, demonstriert er in der Stellungnahme durch wiederholte Versuche, mit Gewalt die Definitionsmacht an sich zu reißen: Weil der AStA durch seine Einsichten in filmtheoretische Betrachtung sich selbst bestätigt, dass der Film “klar erkenntlich” auf das “differenzierte Gegenteil” von Stereotypen abziele, sei er erwiesenermaßen Kabarett. Und weil der AStA selbst den Film als “nicht rassistisch” einordnet, sei er das dann auch nicht! Solche Sätze verweisen nicht nur auf völlige Kritikunfähigkeit, vielmehr: dieser selbst-referenzielle Zirkelschluss enthält keinerlei Argumentation und erfüllt nicht einmal die minimalen Anforderungen an eine Auseinandersetzung auf gleicher Augenhöhe.

Getreu der beliebten Argumentationsfigur “Es ist nicht rassistisch, weil ich kein/e Rassist/in bin und das so bestimme” weist der AStA auch auf seine angeblichen anti-rassistischen und anti-diskriminierenden Errungenschaften hin – ganz abgesehen davon, dass niemand vor verinnerlichten Rassismen gefeit ist, egal wie lange und intensiv mensch sich mit Rassismus beschäftigt hat. Wenn er sich aber im Rahmen seines hier selbst gelobten Einsatzes gegen Diskriminierung mit der Wiederwahl des “AusländerInnenReferats” und der Einführung der “Männertage” brüsten will, müssen wir an dieser Stelle das erste Mal bitter auflachen.
Genau diese AStA Koalition hat die gewählten Referent_innen des “Aref” zwei Jahre lang nicht bestätigt und dann durch Verfahrensfragen und Formalia gegen den Willen der Betroffenen dort eine neue Struktur etabliert. Jetzt zu schreiben, dass “auf [ihr] Hinwirken in [ihrer] Legislatur wieder eine rechtmäßige und erfolgreiche Wahl des “AusländerInnenreferates” durchgeführt” wurde, ist absurd und anmaßend.
Programm und Ausrichtung besagter “Männertage” hatten mit Fußball gucken, Gerätetraining in der Kaifu-Lodge, Kochkurs und dem Vortrag eines nicht unproblematischen Scheidungsväter-Vereins wohl nur weiße heterosexuelle Männer im Fokus. Unseres Erachtens reihen sie sich damit eher in einen bestimmten Jammer-Diskurs ein. Demnach sei der Feminismus und die ganze Frauenförderung daran schuld, dass heute Jungs und Männer ins Hintertreffen geraten seien. Natürlich können auch sie Diskriminierung erfahren, allerdings meist dann, wenn sie sich nicht wie “richtige” Männer verhalten (wollen).
Sexismus ist schlecht für Alle, seine Stereotype schränken auch die Möglichkeiten von Männern ein. Aber die Antidiskriminierungsstrategien des AStA kommen gut ohne Kritik an hegemonialer Männlichkeit und den Privilegien von weißen heterosexuellen Männern aus. Besonders brisant ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass wir auch genau dieser AStA-Koalition die Abschaffung des FrauenLesben-Rats zu verdanken haben. Damit wurde der gesellschaftliche Backlash gegen den Feminismus ganz aktiv unterstützt und die nach wie vor schlechtere Stellung von Frauen in unserer Gesellschaft spielt für die politische Arbeit dieses AStA anscheinend kaum eine Rolle.

Schließlich verfällt der AStA in die Opferhaltung: Es wird der Wunsch nach einem “offenen Dialog ohne vorverurteilende Anschuldigungen” geäußert, von “Unklarheiten” gesprochen, außerdem könne in der “Lebensrealität des Bezeichneten Rassismus stattfinden, ohne dass die [andere] [...] Person [...] ein Rassist sein muss.” Die Kritiker_innen sind also zu empfindlich, sehen Rassismus, wo keiner ist, verstehen den Witz nicht – auch dies ist eine beliebte Taktik, sich nicht mit Kritik auseinandersetzen zu müssen. Jetzt fehlt nur noch der Tipp an die Kritiker_innen, sich mal ein bisschen locker zu machen.

Die Bemühungen, sich der lästigen Stimmen zu entledigen, gipfeln in der Pseudoentschuldigung des AStA, er bitte “alle Menschen, bei denen dieser Film für Missverständnisse gesorgt hat, um Entschuldigung”. Dies ist keine Entschuldigung, sondern eine Unverschämtheit! Ein Missverständnis seitens der Kritiker_innen zu konstruieren, ist Selbstüberschätzung, unbegründetes Überlegenheitsgebaren und ein billiger Weg, sich der Verantwortung zu entziehen!

Unser Fazit:
Diese Stellungnahme des AStA UHH und ihr verzweifeltes Bemühen sich selbst als wackere Bekämpfer_innen von Diskriminierung darzustellen, ist ein Schlag ins Gesicht für alle Gruppen, die jeden Tag gegen strukturelle, gewaltförmige und alltägliche Diskriminierung kämpfen.

Weitere Reaktionen auf die Stellungnahme findet ihr u.a.

Queerer Lesezirkel im Queer Referat

14.01.2011 Von: a. Kategorie: Neuigkeiten

Auf der neuen Homepage des teilautonomen Queer Referat im AStA der Uni Hamburg findet sich folgender Hinweis auf einen neuen Lesezirkel zu Queer Theorie:

Wir haben Lust uns mit Queer Theorie zu beschäftigen.

Dies soll in einer Art Literaturzirkel stattfinden, d.h. jede_r liest die Texte und wir besprechen sie dann gemeinsam. Im Anschluss können uns die Texte als Diskussionsgrundlage und Anstoß dienen. Dazu wird es im nächsten Semester mehrere Treffen geben. (…)
Um die Umsetzung zu planen – welche Texte lesen wir?, wie oft wollen wir uns treffen? – gibt es am Montag, den 17. Januar 2011 ab 16h ein konstituierendes Treffen bei Tee und Keksen im Queer-Referat (VMP 5, R0039)
Wenn ihr Interesse habt, aber beim ersten Treffen keine Zeit, dann schreibt uns doch einfach an lesezirkelqueer[at]yahoo.de und wir halten euch auf dem Laufenden.

Vorlesungsreihe in Halle

31.10.2010 Von: Kathrin Ganz Kategorie: Neuigkeiten

An der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg findet dieses Semester zum dritten Mal die interdisziplinäre Vortragsreihe que(e)r_einsteigen mit Vorträgen von Heinz-Jürgen Voß, Katharina Morawek, Lann Hornscheidt, Katharina Schramm und Barbara Duden statt. Mehr Infos und Mitschnitte der letzten Vortragsreihe gibt es auf der Website.

Programmheft für das Wintersemester

20.10.2010 Von: Kathrin Ganz Kategorie: Neuigkeiten, Vortragsreihe

Pünktlich (aka gerade noch rechtzeitig) zum heutigen Start von “Jenseits der Geschlechtergrenzen” steht jetzt auch unser Programmheft (PDF zum Download) bereit. Wie gewohnt werden wir die Printversion zu Beginn der Vorträge verteilen und im AStA-Trakt (Von-Melle-Park 5 gegenüber der Mensa) vor dem Queer Referat auslegen.

Die Vortragsreihe im Wintersemester 2010/2011

13.09.2010 Von: Kathrin Ganz Kategorie: Neuigkeiten, Vortragsreihe

Am 20. Oktober startet für uns das Wintersemester 2010/2011. Wie immer haben wir wieder ein – wie wir finden – abwechslungsreiches und interessantes Vortragsprogramm zusammengestellt. Die Facetten der interdisziplnären und mitunter intersektionalen Gender und Queer Forschung kommen ebenso zur Geltung wie unterschiedliche Zugänge aus akademischen, juristischen, aktivistischen und künstlerischen Praxen. Wie in den letzten Semester findet die Vortragsreihe jeden Mittwoch um 19 Uhr (ct) im Raum 0079 des “WiWi-Bunkers” (Von-Melle-Park 5) auf dem Uni Campus statt. Wie gewohnt veröffentlichen wir im Oktober noch unser Programmheft mit kurzen Abstracts zu allen Vorträgen.

Tagung: UniVision 2020 – Chancengleichheit ist barrierefrei!

09.09.2010 Von: Kathrin Ganz Kategorie: Neuigkeiten

Das Zentrum für Disability Studies (ZeDiS) veranstaltet am 3. und 4. Dezember 2010 eine spannende Tagung mit dem Titel “UniVision 2020 – Chancengleichheit ist barrierefrei!” mit begleitender Ausstellung auf die wir an dieser Stelle gerne hinweisen.

Bitte merken Sie sich folgende Termine vor:

- Freitag, den 03. Dezember 2010 von 9.00 bis 17.00 Uhr
- Samstag, den 04. Dezember 2010 von 9.00 bis 13.00 Uhr

Aus dem Tagungsprogramm:
Podiumsdiskussion “Barrieren für barrierefreies Bauen im Hochschulbereich!?”
Eine Hochschule für Alle!? Anforderungen an eine inklusive Hochschule vor dem Hintergrund der BRK
Eine Hochschule für Alle!? Wie sieht die Hochschule des 21. Jahrhunderts aus?
Eine Hochschule für Alle!? Barrierefreiheit und Nachteilsausgleiche, Überlegungen zum Diversity-Ansatz der BRK
Eine Hochschule für Alle! Welche Hochschulen wir uns wünschen, eine Perspektive 2020
Hochschule, Studienfinanzierung und die berufliche Rehabilitation im Kontext der BRK

Tagungsort:
Universität Hamburg,
Edmund-Siemers-Allee 1
Ostflügel, Raum 221
20146 Hamburg

Für die Veranstaltung wird ein Unkostenbeitrag für die Verpflegung in Höhe von € 40,- erhoben. Ein ermäßigter Unkostenbeitrag in Höhe von € 20,- kann Studierenden, Erwerbslosen/Hartz IV-BezieherInnen, Alleinerziehenden u.ä. auf Antrag gewährt werden. Bereits jetzt nehmen wir Anmeldungen entgegen, da die TeilnehmerInnen-Anzahl begrenzt ist.

Mehr zur Tagung finden Sie auch auf unserer Website hier.
Weitere Informationen zur Tagung können Sie der Ankündigung entnehmen: Link zur Ankündigung (PDF-Dokument, 109 KByte)
Das Anmeldeformular finden Sie hier (PDF-Dokument, 106 KByte).

Begleitend zur Tagung findet am 03. Dezember 2010 von 09.00 bis 18.00 Uhr die Ausstellung “Barrierefrei in Hamburg” statt.

Ausstellungsort:
Universität Hamburg
Edmund-Siemers-Allee 1
Foyer des Ostflügels
20146 Hamburg

Der Eintritt für die Ausstellung ist frei!

Umfrage von LesMigraS

19.08.2010 Von: Kathrin Ganz Kategorie: Neuigkeiten

Logo der LesMigras Kampage

Im Rahmen einer Kampagne zum Thema Gewalt- und
Mehrfachdiskriminierungserfahrungen von lesbischen/bisexuellen Frauen
und Trans* (LBT*) führen LesMigraS derzeit eine Umfrage durch, die sich an alle richtet, die sich mit einer lesbischen Lebensweise identifizieren, ob als lesbische oder bisexuelle Frauen oder Trans*, als Trans*Mensch, der früher einmal lesbisch gelebt hat oder als Trans*Mensch, der einen Bezug zu einer lesbischen Lebensweise hat.

Durch diese Umfrage soll mehr über das Zusammenwirken von Homophobie, Rassismus und Transphobie herausgefunden werden. LesMigraS ist der Antigewalt‐ und Antidiskriminierungsbereich der Lesbenberatung Berlin e.V. und verfolgt mit der Studie das Ziel, das bestehende Beratungsangebot zu verbessern.

Online kann der Fragebogen unter
https://ssl.lesbenberatung-berlin.de/index.php?sid=82483 ausgefüllt
werden. Dort gibt es ihn auch in den Sprachen Englisch, Französisch,
Polnisch, Spanisch und ab Ende August auch in Türkisch.

Queer Flora Soliparty

22.07.2010 Von: Kathrin Ganz Kategorie: Neuigkeiten

foto von der roten flora hamburg mit queer transparenten

Am 7. August findet wieder die alljährliche Queer Flora Party statt – eine Party am CSD Wochenende, die jedoch nicht im Rahmen der üblichen Kommerz-Parade steht, sondern als alternative, queere Soliparty für “Papiere für alle”, ein FrauenLesbenbündnis in Berlin, in der Roten Flora stattfindet. Ich war letztes Jahr dort, es war voll und sehr sehr heiß :)

QUEER FLORA
Soliparty in der Roten Flora | 7. August 2010, 23 Uhr | Rote Flora, Achidi-John-Platz 1, Hamburg
mit DJ IF, bibibeatgrid, AmIrani, Café Bukarest, dasfilou, Maris, DJ Miss van Biss und subspace

1969 hatten Lesben, Schwule, Sexarbeiter_innen und transgender Personen in New York genug. Die Polizeirazzien in ihrer beliebtesten Bar erreichten in der Nacht zum 28. Juni ihren Höhepunkt, und keine_r der Anwesenden im Stonewall Inn wollte die Willkür und Brutalität der Staatsmacht länger hinnehmen. Es ging ihnen unter anderem um einen Ort, für den sie auf die Straße gingen und sich zur Wehr setzten.

Auch heute sind Orte jenseits des kommerziellen Gaystreams eine Seltenheit. Die Rote Flora ist für uns einer dieser Orte. Jenseits von pinkem Budget, heterosexueller Matrix und gewohnter Separierung der Szene steht die Flora für etwas anderes: für Selbstausdruck jenseits heteronormativer Strukturen, für Partys mit Inhalt und Anspruch, Atmosphäre und Austausch, für Selbstorganisation und Solidarität. Für ein queeres Hinterfragen gesellschaftlicher Rahmenbedingungen. Damit so ein Ort existieren kann, braucht es Leidenschaft, Kreativität und Mut. Denn die Flora ist keine Selbstverständlichkeit, sondern das, was wir alle daraus machen, und dafür stehen wir ein.

Pressemitteilung zu Menschenrechtsverletzungen an Transsexuellen in Deutschland

15.07.2010 Von: Kathrin Ganz Kategorie: Neuigkeiten

Wir dokumentieren die Pressemitteilung von TrIQ e.V. zur Kastration als Voraussetzung für die Personenstandsänderung nach § 8 TSG.

Keine Menschenrechtsverletzung mehr an Transsexuellen in Deutschland. Invasive OP als Bedingung für das Umschreiben des Geschlechtseintrags in offiziellen Papieren soll gekippt werden.

In Berlin, Hamburg, Köln und Kiel ziehen transgeschlechtliche Menschen gegen Kastration und Sterilisation vor Gericht. Die dauernde, operativ hergestellte Fortpflanzungsunfähigkeit ist nach § 8 TSG Voraussetzung für die Änderung des Personenstands. Erst wenn der Personenstand geändert ist, sind
transgeschlechtliche Menschen vor dem Gesetz als Frau oder Mann anerkannt. Ziel ist es, den Antrag notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen.

Transsexuelle Menschen haben nach dem Transsexuellengesetz (TSG) zwei Möglichkeiten die Zugehörigkeit zum anderen Geschlecht zu beanspruchen: Sie können lediglich ihren Vornamen ändern lassen (sog. „Kleine Lösung“) oder sie können zusätzlich auch ihren Personenstand ändern lassen (sog. „Große Lösung“). Der Personenstand ist das offizielle juristische Geschlecht, das in die Geburtsurkunde eingetragen ist. Um den Personenstand ändern zu können ist man zu erheblichen chirurgischen Eingriffen verpflichtet, u.a. zur Entfernung von Penis und Hoden, bzw. von Gebärmutter und Eierstöcken. Dies soll laut Gesetz dazu dienen, die „dauernde Fortpflanzungsunfähigkeit“ zu garantieren und die „Angleichung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts“ zu erreichen.

Nicht alle Transsexuellen wünschen solche Eingriffe. Eine Operation gegen den eigenen Willen bedeutet eine Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit und körperliche Selbstbestimmung. Das widerspricht Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes und den Allgemeinen Menschenrechten.

„Der Personenstand“, so Wiebke Fuchs, Mitarbeiterin im Magnus-Hirschfeld-Centrum Hamburg, „ist juristisch. Der Körper eines Menschen aber ist dessen Privatsache. Und obwohl für viele transsexuelle Menschen die geschlechtsangleichenden Maßnahmen auch eine Angleichung der Genitale umfassen, gibt es ebensoviele transsexuelle Menschen, die sich diesen Operationen nicht unterziehen wollen oder können, sei es aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen. Menschen die Personenstandsänderung zu verweigern bzw. sie zu einer von ihnen nicht gewünschten Operation zu drängen, ist nicht im Sinne unserer Verfassung und eines demokratischen Staates, der internationale Menschenrechtsabkommen geschlossen hat.“

„Wir vertrauen darauf, dass ein Richter oder eine Richterin auch Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser erzwungenen Operationen hegt und den Fall dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegt“, erklärt Deborah Reinert, die Rechtsanwältin, die das Verfahren juristisch begleitet. Dass die Fälle beim BVerfG auf offene Ohren stoßen werden, bezweifelt Deborah Reinert nicht. In den letzten Jahren haben immer wieder transsexuelle Menschen gegen das sogenannte TSG erfolgreich geklagt. In seinem letzten Urteil zum TSG etwa hat das BVerfG den Zwang zur Ehescheidung für die Personenstandsänderung aufgehoben (1 BvL 10/05, Beschluss vom 27. Mai 2008). Bis zu diesem Urteil mussten sich verheiratete Paare zwangsweise scheiden lassen, damit der transsexuelle Partner die Personenstandsänderung erhalten konnte. „Diese Bedingung“, so Rechtsanwältin Deborah Reinert, „war gesetzeswidrig nach §§ 1564 ff BGB, denn eine bestehende Ehe darf nicht gegen den Willen der Eheleute aufgehoben werden. Das hat das BVerfG ganz klar erkannt.“

Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Christian Schenk ergänzt: „Bereits 2007 hat das BVerfG verfügt, dass man bereits nach der Vornamensänderung den Geschlechtseintrag im Reisepass ändern kann, auch ohne Personenstandsänderung. Vorher kam es bei Grenzkontrollen oft zu unschönen Szenen, wenn Vorname und Erscheinungsbild nicht mit dem Geschlechtseintrag übereinstimmten. Durch diese Entscheidung hat das Gericht auch für transgeschlechtliche Menschen die Reisefreiheit gewährleistet, die im Grundgesetz verankert ist.“

Ohne Personenstandsänderung gibt es jedoch immer noch eine Vielzahl von Situationen, in denen sich transgeschlechtliche Menschen immer wieder outen müssen: u.a. gegenüber Arbeitgebern, Behörden, Vermietern, Banken, Versicherungen. Das Fehlen der Personenstandsänderung hat auch Konsequenzen für die Möglichkeit zu Heiraten oder eine Eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen, für das Adoptionsrecht und nicht zuletzt für das persönliche Wohlbefinden der Betroffenen.

„So kann ein schwuler Mann seinen Lebenspartner nur heiraten, aber keine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen“, erklärt Rechtsanwältin Deborah Reinert, „das ist dann auch auf seiner Lohnsteuerkarte und anderen alltagsrelevanten Dokumenten zu sehen. Auch bei einem heterosexuellen Paar treten Probleme auf, wenn der transsexuelle Partner keine Personenstandsänderung hat. Das Paar kann nur eine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, der transsexuelle männliche Partner gilt vor Gesetz nicht als der Vater eines gemeinsamen Kindes – ganz anders nach der Personenstandsänderung. Transgeschlechtlichen Menschen sind daher ohne Personenstandsänderung im Alltag immer wieder gezwungen ihre Transsexualität offen zu legen.“

Das BVerfG hat in den Urteilsverkündungen zum TSG der letzten Jahre bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass es nicht mehr dem Stand der wissenschaftlichen Forschung entspricht, dass sich transgeschlechtliche Menschen ausnahmslos eine komplette medizinische Angleichung an das Identitätsgeschlecht wünschen. Die Chancen stehen also gut, dass das BVerfG positiv für die Antragsstellenden entscheiden wird.

Die Antragsstellenden sind zuversichtlich, dass dieses unschöne Kapitel der Diskriminierung einer Minderheit in Deutschland bald Vergangenheit sei wird.