AG Queer Studies

… jenseits der Geschlechtergrenzen
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Vortragseinladung 2011-12-14: Ableism (schriftgemittelt)

11.12.2011 Von: W. Kategorie: Termine, Vortragsreihe

Rebecca Maskos
“Bist DU behindert oder was” : Behinderung, Ableism und souveräne Bürger_innen
Mittwoch 14.12.2011, 19:15, Von Melle Park 5 (“Wiwi Bunker”) 0079

Bei dem Vortrag werden Schriftmittler*innen anwesend sein

Aus Berlin kommt die Diplompsychologin und Journalistin Rebecca Maskos. Sie referiert zu folgendem:

Auf den Schulhöfen gilt “behindert” als Beleidigung, während im Bundestag ein Minister im Rollstuhl die bundesdeutschen Finanzen verwaltet. Im Fernsehen helfen zur besten Sendezeit Schauspieler_innen mit Trisomie 21 bei der Lösung von Kriminalfällen, während Pharmafirmen einen Test zur frühen Diagnose von Trisomie 21 auf dem Markt bringen, der bald noch effektiver das Leben von Menschen mit Lernschwierigkeiten verhindern wird. Wir leben in widersprüchlichen Zeiten. Behinderte Menschen sind gleichberechtigte Bürger_innen mit Rechten und Pflichten, das hat die Behindertenbewegung erkämpft. Trotzdem ist Behinderung immer noch ein Katastrophenszenario für sich als nichtbehindert verstehende Bürger_innen, das im Ruf nach pränataler Verhinderung und Sterbehilfe mündet. Behinderung scheint an etwas Fundamentalem zu rütteln, scheint die Identität und Integrität von Menschen mit vermeintlich intaktem Körper derart zu bedrohen, dass sie Verunsicherung und Angst auslöst. Woher könnte diese Angst kommen, welche Formen nimmt ihre Abwehr an, und was hat das mit einer Gesellschaft zu tun, in der der Körper zentraler Ort von Verwertung und Konkurrenz ist? Die Disability Studies und Aspekte der politischen Ökonomie geben Hinweise auf diese Fragen, denen ich in meinem Vortrag nachgehen möchte.

Programmhinweis

03.08.2011 Von: W. Kategorie: Aktivismus, Radio

Viel Interessantes gibt es – auch unabhängig vom “queeren Urgestein” unserer Vortragsdokumentations-Sendung auf – FSK93,0. Und so möchten wir Euch auf folgendes Highlight hinweisen: “Immer mehr ich: Transidente erzählen von ihrem Weg zu sich selbst”.

Das Freie Sender Kombinat ist in Hamburg auf 93,0 Antenne und 101,4 Kabel zu empfangen, um Hamburg im Kabel auf 105,7 und weltweit über Livestream. Die nächsten Sendungen könnt Ihr an folgenden Terminen hören:

Donnerstag, den 25.8.2011, 10:00 Uhr
Donnerstag, den 29.9.2011, 20:00 Uhr

Eine gekürzte Online-Version ist verfügbar

Die Sendungsankündigung:

Die meisten Menschen interessieren sich für das Geschlecht anderer Leute. Das eigene hat man eben, das ist einfach Fakt.

Aber was passiert, wenn genau das angezweifelt wird?

Transidente Menschen ringen oft um Anerkennung ihres Geschlechts, sei es vor Gericht oder im alltäglichen Miteinander. Dem geht allerdings eine Phase der Selbstsuche und -findung voraus, an deren Ende die Erkenntnis steht: Meine körperlichen Geschlechtsmerkmale passen nicht zu meiner Geschlechtsidentität; deshalb kann ich nicht das Leben führen, dass ich eigentlich führen will.

Nun geht es darum, sich während einer Geschlechtsangleichung auf die eine oder andere Art mit dem eigenen Körper zu arrangieren. Damit geht auch einher, dass das Umfeld Betroffener möglichst früh das innere, von aussen noch nicht erkennbare Geschlecht anerkennt. Die korrekte Anrede sowie entsprechende Pronomen zu verwenden ist da ein wichtiges Zeichen, aber längst nicht alles.

Wie unterschiedlich verschiedene Menschen damit umgehen, wird aus einem Gespräch mit mehreren transidenten Personen deutlich.

Vortragseinladung 22.6.2011: Post-anarchistische und queere Allianzen

20.06.2011 Von: W. Kategorie: Termine, Vortragsreihe

Dr. Lena Eckert
Affinität statt Identität. Post-anarchistische und queere Allianzen – eine Utopie?
Mittwoch 22.06.2011, 19:15, Von Melle Park 5 (“Wiwi Bunker”) 0079

Lena Eckert ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Geschichte und Theorie der Kulturtechniken, Bauhaus-Universität Weimar. Sie referiert zu folgendem:

Affinität bezeichnet in der Chemie die Triebkraft einer chemischen Reaktion; es ist das Bestreben von Atomen eine Bindung einzugehen. Je höher die Affinität, desto größer die Assoziationskonstante. Übersetzt: die Anziehung zwischen zwei Dingen, die nicht notwendiger Weise die gleichen Charakteristika besitzen, kann zu Bindungsaffinitäten führen. Mein Vortrag beschäftigt sich mit der Frage, wie dieses Bild in queeren und post-anarchistischen Denkbewegungen funktionieren könnte. Schon für Gustav Landauer ist ein “sozialer Anarchismus” eine Vereinigung von Einzelnen die sich in kleinen Zusammenschlüssen frei assoziierend zusammenfügen. In der Queeren Theorie basieren politische Zusammenschlüsse nicht auf einer homogenen Identität, sondern auf dem gemeinsamen Widerstand gegen gesellschaftliche Machtkonstellationen. Sexualität und Politik beinhalten immer die Möglichkeit von Veränderung, Bewegung, Neudefinition und subversiver Performanz. Sowohl queere als auch post-anarchistische Theorien bieten eine Vielzahl an Anknüpfungspunkten füreinander. In diesem Vortrag frage ich danach, wie queer-anarchistische Ansätze formuliert werden können, um unterschiedliche Schwerpunktsetzungen in politischen und theoretischen Bewegungen zusammen denken zu können – Bindungsaffinitäten zu formen. Mein Vortrag arbeitet theoretische und politische Gemeinsamkeiten heraus und argumentiert für temporäre und situationsgebundene Allianzen zwischen queeren und post-anarchistischen Denkbewegungen.

Vortragseinladung 26.01.2011: Die Gewalt, ihre Zeit und ihr Ort

16.01.2011 Von: W. Kategorie: Termine, Vortragsreihe

Jin Haritaworn
Die Gewalt, ihre Zeit und ihr Ort:
Liebe, Hass und Genozid im vitalen Ghetto
Mittwoch, 26.01.2011, 19ct, Von Melle Park 5 (“Wiwi Bunker”) 0079

Jetzt aber wirklich: In Kooperation mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung – welcher wir herzlich danken – präsentieren wir voller Vorfreude Jin Haritaworn. Jin Haritaworn ist im Helsinki Collegium of Advanced Studies, intellektuell, politisch und kreativ auf der Schnittstelle Critical Race
und Trans/Gender/Sexuality tätig und präsentiert uns folgenden Vortrag:

Mein Vortrag folgt Küssen durch Berlin. Wie werden manche vormals verschrankte, kriminalisierte und pathologisierte Intimitäten plötzlich zu einem schönen Anblick? Die Küsse, die ich verfolge, evozieren und orientieren uns, erinnernd und vergessend, auf unterschiedliche queere Orte und Zeiten unterschiedlich hin: vom Konzentrationslager, Gefängnis, der Anstalt und dem ,Ghetto‘; zur NS-Zeit, Aids-Krise und (weniger offensichtlich) dem Neoliberalismus und dem Krieg ohne Ende. Zeichen der Liebe, Fürsorge, Freiheit und freien Wahl, bedürfen sie dennoch für ihr Erscheinen der Ko-Präsenz hasserfüllter Anderer, deren Bewegung durch dieselben Orte einer verwandten und doch verschobenen Zeitlinie folgt: Im selben Moment, da bestimmte queere Subjekte die ‚wenig begangenen, schlecht beleuchteten‘ (Lauren Berlant und Michael Warner) Gegenden ihrer Vergangenheit verlassen, überlassen sie, in Jasbir Puars Worten, den Bereich des Todes ethnisierten Anderen. Der Vortrag untersucht diese nekropolitischen Konversionen in Bezug auf mehrere Schauplätze: aktivistische und mediale Texte über homophobe Hassgewalt, Stadtplanung am ‚Tatort‘ der revitalisierenden Innenstadt, die Debatte ums ‚Homo-Denkmal‘ und die Darstellung von Genozid, Wahnsinn, Sexradikalität und Hassgewalt in Bruce LaBruces schwulem Zombie-Porno Otto, Or Up with Dead People.

Vortragseinladung 17.11.2010: Transsexualität aus der rechtlichen Perspektive

14.11.2010 Von: W. Kategorie: Termine, Vortragsreihe

Deborah Reinert
Transsexualität aus der rechtlichen Perspektive
Mittwoch, 17.11.2010, 19ct, Von Melle Park 5 (“Wiwi Bunker”) 0079

Viele verbinden “Queer” intuitiv mit Transsexualität; gleichwohl wir keine Deutungshoheit beanspruchen können oder wollen, handelt es sich um ein Thematik – und eine damit verbundene politische Auseinandersetzung -, die uns am Herzen liegt. Von daher freuen wir uns auf den Vortrag von Deborah Reinert, die uns als Rechtsanwältin und Gründungsmitglied des Instituts zur Förderung der geschlechtlichen Vielfalt in Köln uns etwas über die rechtliche Perspektive vortragen wird

Die Referierende zu ihrem Vortrag

Transsexualität ist zuallererst eine Selbstdiagnose. Wenn sich die Betroffenen sich mit ihrer Situation auseinandergesetzt und für einen entsprechenden Weg entschieden haben, werden sie in der Regel mit einer Fülle von psychologischen, sozialen, ökonomischen und vor allem medizinischen und juristischen Fragen konfrontiert, auf die sie eine ganz persönliche Antwort finden müssen. Mein Vortrag behandelt die in diesem Zusammenhang bedeutsamen juristischen Gesichtspunkte und beschränkt sich hierbei im Wesentlichen auf das Transsexuellengesetz (TSG), das alle grundlegenden juristischen Regelungen enthält. Eingegangen wird darauf, was im TSG geregelt wird, und wie die Betroffenen die derzeitigen Regelungsinhalte sehen. Kritisch betrachtet wird ferner die Verzahnung des medizinischen mit dem juristischen Verfahrens und es wird aufgezeigt, wo die Grenzen des TSG liegen. Unter Einbeziehung der jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts wird die Frage diskutiert, ob das TSG noch den aktuellen verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt und wie eine Reform aussehen könnte.

Pressemitteilung zu Menschenrechtsverletzungen an Transsexuellen in Deutschland

15.07.2010 Von: Kathrin Ganz Kategorie: Neuigkeiten

Wir dokumentieren die Pressemitteilung von TrIQ e.V. zur Kastration als Voraussetzung für die Personenstandsänderung nach § 8 TSG.

Keine Menschenrechtsverletzung mehr an Transsexuellen in Deutschland. Invasive OP als Bedingung für das Umschreiben des Geschlechtseintrags in offiziellen Papieren soll gekippt werden.

In Berlin, Hamburg, Köln und Kiel ziehen transgeschlechtliche Menschen gegen Kastration und Sterilisation vor Gericht. Die dauernde, operativ hergestellte Fortpflanzungsunfähigkeit ist nach § 8 TSG Voraussetzung für die Änderung des Personenstands. Erst wenn der Personenstand geändert ist, sind
transgeschlechtliche Menschen vor dem Gesetz als Frau oder Mann anerkannt. Ziel ist es, den Antrag notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen.

Transsexuelle Menschen haben nach dem Transsexuellengesetz (TSG) zwei Möglichkeiten die Zugehörigkeit zum anderen Geschlecht zu beanspruchen: Sie können lediglich ihren Vornamen ändern lassen (sog. „Kleine Lösung“) oder sie können zusätzlich auch ihren Personenstand ändern lassen (sog. „Große Lösung“). Der Personenstand ist das offizielle juristische Geschlecht, das in die Geburtsurkunde eingetragen ist. Um den Personenstand ändern zu können ist man zu erheblichen chirurgischen Eingriffen verpflichtet, u.a. zur Entfernung von Penis und Hoden, bzw. von Gebärmutter und Eierstöcken. Dies soll laut Gesetz dazu dienen, die „dauernde Fortpflanzungsunfähigkeit“ zu garantieren und die „Angleichung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts“ zu erreichen.

Nicht alle Transsexuellen wünschen solche Eingriffe. Eine Operation gegen den eigenen Willen bedeutet eine Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit und körperliche Selbstbestimmung. Das widerspricht Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes und den Allgemeinen Menschenrechten.

„Der Personenstand“, so Wiebke Fuchs, Mitarbeiterin im Magnus-Hirschfeld-Centrum Hamburg, „ist juristisch. Der Körper eines Menschen aber ist dessen Privatsache. Und obwohl für viele transsexuelle Menschen die geschlechtsangleichenden Maßnahmen auch eine Angleichung der Genitale umfassen, gibt es ebensoviele transsexuelle Menschen, die sich diesen Operationen nicht unterziehen wollen oder können, sei es aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen. Menschen die Personenstandsänderung zu verweigern bzw. sie zu einer von ihnen nicht gewünschten Operation zu drängen, ist nicht im Sinne unserer Verfassung und eines demokratischen Staates, der internationale Menschenrechtsabkommen geschlossen hat.“

„Wir vertrauen darauf, dass ein Richter oder eine Richterin auch Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser erzwungenen Operationen hegt und den Fall dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegt“, erklärt Deborah Reinert, die Rechtsanwältin, die das Verfahren juristisch begleitet. Dass die Fälle beim BVerfG auf offene Ohren stoßen werden, bezweifelt Deborah Reinert nicht. In den letzten Jahren haben immer wieder transsexuelle Menschen gegen das sogenannte TSG erfolgreich geklagt. In seinem letzten Urteil zum TSG etwa hat das BVerfG den Zwang zur Ehescheidung für die Personenstandsänderung aufgehoben (1 BvL 10/05, Beschluss vom 27. Mai 2008). Bis zu diesem Urteil mussten sich verheiratete Paare zwangsweise scheiden lassen, damit der transsexuelle Partner die Personenstandsänderung erhalten konnte. „Diese Bedingung“, so Rechtsanwältin Deborah Reinert, „war gesetzeswidrig nach §§ 1564 ff BGB, denn eine bestehende Ehe darf nicht gegen den Willen der Eheleute aufgehoben werden. Das hat das BVerfG ganz klar erkannt.“

Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Christian Schenk ergänzt: „Bereits 2007 hat das BVerfG verfügt, dass man bereits nach der Vornamensänderung den Geschlechtseintrag im Reisepass ändern kann, auch ohne Personenstandsänderung. Vorher kam es bei Grenzkontrollen oft zu unschönen Szenen, wenn Vorname und Erscheinungsbild nicht mit dem Geschlechtseintrag übereinstimmten. Durch diese Entscheidung hat das Gericht auch für transgeschlechtliche Menschen die Reisefreiheit gewährleistet, die im Grundgesetz verankert ist.“

Ohne Personenstandsänderung gibt es jedoch immer noch eine Vielzahl von Situationen, in denen sich transgeschlechtliche Menschen immer wieder outen müssen: u.a. gegenüber Arbeitgebern, Behörden, Vermietern, Banken, Versicherungen. Das Fehlen der Personenstandsänderung hat auch Konsequenzen für die Möglichkeit zu Heiraten oder eine Eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen, für das Adoptionsrecht und nicht zuletzt für das persönliche Wohlbefinden der Betroffenen.

„So kann ein schwuler Mann seinen Lebenspartner nur heiraten, aber keine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen“, erklärt Rechtsanwältin Deborah Reinert, „das ist dann auch auf seiner Lohnsteuerkarte und anderen alltagsrelevanten Dokumenten zu sehen. Auch bei einem heterosexuellen Paar treten Probleme auf, wenn der transsexuelle Partner keine Personenstandsänderung hat. Das Paar kann nur eine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, der transsexuelle männliche Partner gilt vor Gesetz nicht als der Vater eines gemeinsamen Kindes – ganz anders nach der Personenstandsänderung. Transgeschlechtlichen Menschen sind daher ohne Personenstandsänderung im Alltag immer wieder gezwungen ihre Transsexualität offen zu legen.“

Das BVerfG hat in den Urteilsverkündungen zum TSG der letzten Jahre bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass es nicht mehr dem Stand der wissenschaftlichen Forschung entspricht, dass sich transgeschlechtliche Menschen ausnahmslos eine komplette medizinische Angleichung an das Identitätsgeschlecht wünschen. Die Chancen stehen also gut, dass das BVerfG positiv für die Antragsstellenden entscheiden wird.

Die Antragsstellenden sind zuversichtlich, dass dieses unschöne Kapitel der Diskriminierung einer Minderheit in Deutschland bald Vergangenheit sei wird.

Hamburger Bürgerschaft diskutiert über Intersexualität

29.04.2009 Von: Kathrin Ganz Kategorie: Neuigkeiten

In der taz nord berichtet Eiken Bruhn, dass in der Hamburger Bürgerschaft heute über die medizinische Behandlung intersexueller Menschen diskutiert wird:

Damit will erstmals ein Landesparlament den “politischen Handlungsbedarf bei der Regelung für ärztliche Behandlungen von Hermaphroditen” ausloten – so der Titel der heutigen Anhörung des Gesundheitsausschusses.
Initiiert haben die Expertenbefragung die Fraktionen von SPD und Linkspartei, die im vergangenen halben Jahr mehrere Anfragen an die Landesregierung zum Thema Intersexualität – früher waren die Begriffe “Zwitter” und “Hermaphroditen” gebräuchlich – gestellt hatten. Zwar sei der Handlungsspielraum gering, räumte gestern die SPD-Gesundheitspolitikerin Anja Domres ein, da sie Ärzten keine Vorschriften machen könnten. Sie hoffe aber, “eine breite Diskussion” anzustoßen. (weiter zum Text)