Schlagwort-Archive: Menschenrechte

Dania Alasti: Der Wille zum Nein

Dania Alasti MA. ist Autorin und studierte Philosophie in Hamburg und Berlin. Juni 2017 referierte sie daüber Wie die deutsche Rechtsprechung Betroffenen sexueller Gewalt einen selbstbestimmten Subjektstatus verweigert hat. Aus dem Abstract:

Die Auslegung des Sexualstrafrechts vor der Reform im Juli 2016 hatte den Betroffenen sexueller Gewalt den Status des bürgerlichen Subjektes verweigert. Der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung wurde an der physischen Widerstandsfähigkeit bemessen, nicht an der Äußerung des Willens. Nicht nur war die Verfügung über Eigentum besser geschützt als die Verfügung über den eigenen Körper. Die Praxis der Rechtsprechung hat auch zu widersprüchlichen Auslegungen des Gewaltbegriffs bei Sitzblockaden und bei sexueller Gewalt geführt.

In meinem Vortrag werde ich die Problematik des Strafrechts vor der Reform darlegen, um zu zeigen, dass dem Strafrecht sowie seiner Apologie Vergewaltigungsmythen zugrunde lagen. Dabei verstehe ich die Forschung zu Vergewaltigungsmythenakzeptanz der Sozialwissenschaften als eine Art von Ideologiekritik im Sinne der Kritischen Theorie, die Widersprüche als Ausdruck von Herrschaftsverhältnissen versteht. Doppelstandards bei der Auslegung des Gewaltbegriffs bei Sitzblockaden und bei sexueller Gewalt interpretiere ich insofern als Ausdruck patriarchaler Ideologien. Dass seit der Reform der verbale Ausdruck des entgegenstehenden Willens hinreichend sein soll, um die sexuelle Selbstbestimmung zu schützen, ist die Verwirklichung des Versprechens an das bürgerliche Subjekt, autonom über sich und die eigenen Angelegenheiten entscheiden zu können. Diese Selbstbestimmung werde ich ebenfalls hinterfragen als etwas, das nicht unabhängig von gesellschaftlichen Verhältnissen gedacht werden kann.

Wir danken den Kolleg*innen von Tide herzlich für die Zusammenarbeit!

Jasna Strick: #aufschrei

Logo des Podcasts von Jenseits der GeschlechtergrenzenMit „etwas“ Verzögerung und Personalwechsel setzen wir unseren Podcast fort. Dieses mal mit einem Vortrag von Jasna Strick, alias @Tugendfurie ist Germanistin und Autorin in Berlin und referierte im Sommersemester 2014 zu Beleidigungen, Todesdrohungen und Stalking – Gefahren feministischen Engagements am Beispiel des #Aufschrei

Aus dem Abstract

Der Hashtag #aufschrei sorgte im Januar letzten Jahres dafür, dass auf Twitter tausende Frauen über sexualisierte Gewalt und Sexismus schrieben. Erstmals gelangte in Deutschland ein Thema, das im Internet stark diskutiert wurde, in die klassischen Medien und hielt sich dort viele Wochen. Verharmlosende Kommentare und Schuldzuweisungen sind unter anderem die Mechanismen, die verhindern, dass Opfer Gewalterlebnisse zur Anzeige bringen. Auch auf Twitter gehörte Victim Blaming zu den ersten Reaktionen auf die öffentlich geteilten Erlebnisse. Gegenreaktionen wurden mit steigender Aufmerksamkeit für das Thema und seine Protagonistinnen immer persönlicher und gingen in Beleidigungen und Bedrohungen bis hin zu Stalking über. Im Vortrag soll grundsätzlich erklärt werden, was Hate Speech ist und wie sie sich äußert. Es soll versucht werden, der Frage nachzugehen, wer hinter diesem Phänomen steht und über welche Methodik die Systematisierung des Hasses funktioniert. Um aufzuzeigen, welche Gefahren hinter öffentlichem feministischen Engagement stecken, sollen Beispiele aus dem Umfeld des #aufschrei und seiner Initiatorinnen gezeigt werden.

[podcast]http://www1.uni-hamburg.de/QUEERAG/podcast/Strick_2014_cc.mp3[/podcast]
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Vortragseinladung 2013-06-19: Das Fatale Genitale

Diana Hartmann
Das fatale Genitale
Mittwoch 19.06.2013, 19:15, Von Melle Park 5 (“Wiwi Bunker”) 0079

Diana Hartmann ist KunstfotografIn und Intersex-AktivistIn in Hamburg. Sie referiert Mittwoch zu folgendem:

Eine zu große Klitoris zu haben ist nicht erlaubt in Deutschland. Mit zu „groß“ wird die Länge bei Neugeborenen bei ca. 1,5 cm angesetzt, ungefähr die Länge einer Fingerkuppe. Ein zu kleiner Penis mit weniger als ca. 2 cm ist ebenfalls nicht erlaubt. Bei einer großen Klitoris hat man/n die Befürchtung, dass sie sich über Gebühr erigieren könnte, und bei einem kleinen Penis befürchtet man/n eine nicht genügende Erektionsfähigkeit. Solche Genitale werden zum Störfaktor der strikt aufrecht gehaltenen und beruhigenden sozialen Ordnung unserer heutigen Gesellschaft, in der jede/r zu glauben hat, dass unsere Körper nur in zwei Formen zu existieren haben: perfekt männlich oder perfekt weiblich. Unsere Genitale sind jedoch überraschend mehr- und auch uneindeutig. Tag für Tag werden Kinder in unsere Gesellschaft geboren, die nicht zu dem reflexartigen Ausruf „Es ist ein Mädchen!“ oder „Es ist ein Junge!“ animieren, und noch viele mehr haben Genitalien, die als „maskulinisiert“ oder „feminisiert“ definiert werden, obwohl das Geschlecht des Kindes außer Frage steht. Gemäß der Leitlinie der Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin wird empfohlen, die Genitalien der Kinder im Alter von ca. einem Jahr operativ zu modifizieren, um ihre Körper in eine Richtung zu manipulieren, die dem gesellschaftlichen Konsens der „wahren“ Weiblichkeit oder Männlichkeit entsprechen. Klitorale Chirurgie und Phalloplastie sind brutal und unlogisch und – egal wie man es nennen will – sie sind immer eine Verstümmelung. Wir werden in diesem Vortrag den misogynen, homofeindlichen und sexualitätszerstörenden Hintergrund der sog. „Genitalen Zwangsoperationen“ an Mädchen, Jungen und Intersexe beleuchten.

Präsidium der Universität Hamburg stellt sich gegen Inklusion und Diversity

Pressemitteilung der AG Queer Studies

Die Vizepräsidentin der Universität Hamburg, Prof. Dr. Rosemarie Mielke, hat sich in einer E-Mail abschätzig über Gruppen geäußert, die die UN-Behindertenrechtskonvention an der Universität Hamburg umsetzen wollen. Aber auch durch das drohende Aus des aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds geförderten Projekts „Zentrum für Disability Studies“ (ZeDis) schürt das Präsidium Zweifel an der Ernsthaftigkeit seiner Bemühungen um Inklusion und für eine diskriminierungsfreie Universität.

Im Oktober 2012 setzte sich das ZeDiS gemeinsam mit dem Zentrum GenderWissen und der AG Queer Studies unter Verweis auf die UN-Behindertenrechtskonvention für die Bezahlung von GebärdensprachdolmetscherInnen ein, um die Teilnahme gehörloser Studierender am „Runden Tisch Diversity“ der Uni Hamburg zu gewährleisten. Zudem wurde ein Konzept des Präsidiums im Bereich Diversity gefordert. Daraufhin wurde der „Runde Tisch“ einfach abgesagt. Auf Nachfrage äußerte sich die Vize-Präsidentin Prof. Dr. Rosemarie Mielke in einer E-Mail wie folgt: „Das Thema ist ein vermintes Feld und seit Jahren tummeln sich hier Interessengruppen, die immer gleich die UN-Konvention aus der Huefte ziehen.“ Anscheinend werden von der Vizepräsidentin Gruppen, die sich für die Geltung und Achtung der Menschenrechte aus UN-Konventionen einsetzen, als Bedrohung wahrgenommen.
Im Januar wurde schließlich wieder ein „Runder Tisch“ mit GebärdensprachdolmetscherInnen einberufen, doch obwohl hier ein Diversity-Konzept erarbeitet werden soll, sind die Ergebnisse bisher mehr als dürftig. Ein ernsthaftes Interesse an Antidiskriminierungsmaßnahmen scheint das Universitätspräsidium nicht zu haben. Stattdessen werden Gruppen, die sich in diesem Bereich engagieren, als fragwürdige „Interessengruppen“ diffamiert.

Die AG Queer Studies ist über den Umgang der Universität Hamburg mit den Betroffenen und dem Thema Diversity entsetzt. Nicole Meyer von der AG Queer Studies erklärt hierzu „Mit altgedienten Strukturen und Personen scheint unverhohlen eine Strategie zur Durchsetzung präsidialer und professoraler Interessen verfolgt zu werden. Die Sicht betroffener Gruppen scheint keine Rolle zu spielen und unliebsamen Einrichtungen wird die Existenzgrundlage entzogen.“

Die AG Queer Studies fordert daher:

  • eine Entschuldigung von Vizepräsidentin Prof. Dr. Rosemarie Mielke
  • eine öffentliche Stellungnahme der Universität Hamburg zum Weiteren Vorgehen in Bezug auf Inklusion und Diversity sowie eine Zusicherung die UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umzusetzen
  • die Förderung inklusiv ausgerichteter Projekte und Initiativen und eine Weiterführung des Zentrums für Disability Studies
  • die Entwicklung einer Diversity-Strategie Bottom-up unter maßgeblicher Beteiligung der Betroffenen.

Forderungspapier zur Reform des Transsexuellenrechts

In Sachen Transsexuellengesetz (TSG) kommt die Politik seit Jahren nicht voran, obwohl das Bundesverfassungsgericht mehr als deutlich gemacht hat, dass die derzeitigen Regelungen mit der Würde und Selbstbestimmung von Trans*Menschen nicht vereinbar und in der Praxis äußerst diskriminierungsanfällig sind. Der bundesweite Arbeitskreis TSG-Reform, an dem über 30 Trans*- und Inter*-Gruppen sowie Einzelpersonen beteiligt waren, hat darum jetzt ein Forderungspapier veröffentlicht. „Die selbstgestellte Aufgabe bestand darin, sich auf gemeinsame, zentrale Forderungen aus den trans* und inter* Communities zur Reform des Transsexuellenrechtes zu verständigen und diese auszuformulieren.“
Gefordert werden die Verwirklichung
 des
 Selbstbestimmungsrechtes
 von
 Trans*‐Personen
 durch
 Abschaffung
 der
 Begutachtung
 und
 des
 gerichtlichen
 Verfahrens
, die Aufhebung
 des
 TSG
 als
 Sondergesetz
 und
 Integration
 notwendiger
 Regelungen
 in
 bestehendes
 Recht, die Möglichkeit der Vornamensänderung und der Änderung des Personenstandes ohne Gerichtsverfahren, ein Ausbau des Offenbarungsverbotes und die rechtliche Absicherung der Leistungspflicht der Krankenkasse. Diese wichtigen Forderungen kann mensch auf der Website der Initiative nachlasen und mit einer Unterschrift auch unterstützen.

Vortragseinladung 2011-12-14: Ableism (schriftgemittelt)

Rebecca Maskos
„Bist DU behindert oder was“ : Behinderung, Ableism und souveräne Bürger_innen
Mittwoch 14.12.2011, 19:15, Von Melle Park 5 („Wiwi Bunker“) 0079

Bei dem Vortrag werden Schriftmittler*innen anwesend sein

Aus Berlin kommt die Diplompsychologin und Journalistin Rebecca Maskos. Sie referiert zu folgendem:

Auf den Schulhöfen gilt „behindert“ als Beleidigung, während im Bundestag ein Minister im Rollstuhl die bundesdeutschen Finanzen verwaltet. Im Fernsehen helfen zur besten Sendezeit Schauspieler_innen mit Trisomie 21 bei der Lösung von Kriminalfällen, während Pharmafirmen einen Test zur frühen Diagnose von Trisomie 21 auf dem Markt bringen, der bald noch effektiver das Leben von Menschen mit Lernschwierigkeiten verhindern wird. Wir leben in widersprüchlichen Zeiten. Behinderte Menschen sind gleichberechtigte Bürger_innen mit Rechten und Pflichten, das hat die Behindertenbewegung erkämpft. Trotzdem ist Behinderung immer noch ein Katastrophenszenario für sich als nichtbehindert verstehende Bürger_innen, das im Ruf nach pränataler Verhinderung und Sterbehilfe mündet. Behinderung scheint an etwas Fundamentalem zu rütteln, scheint die Identität und Integrität von Menschen mit vermeintlich intaktem Körper derart zu bedrohen, dass sie Verunsicherung und Angst auslöst. Woher könnte diese Angst kommen, welche Formen nimmt ihre Abwehr an, und was hat das mit einer Gesellschaft zu tun, in der der Körper zentraler Ort von Verwertung und Konkurrenz ist? Die Disability Studies und Aspekte der politischen Ökonomie geben Hinweise auf diese Fragen, denen ich in meinem Vortrag nachgehen möchte.

Programmhinweis

Viel Interessantes gibt es – auch unabhängig vom „queeren Urgestein“ unserer Vortragsdokumentations-Sendung auf – FSK93,0. Und so möchten wir Euch auf folgendes Highlight hinweisen: „Immer mehr ich: Transidente erzählen von ihrem Weg zu sich selbst“.

Das Freie Sender Kombinat ist in Hamburg auf 93,0 Antenne und 101,4 Kabel zu empfangen, um Hamburg im Kabel auf 105,7 und weltweit über Livestream. Die nächsten Sendungen könnt Ihr an folgenden Terminen hören:

Donnerstag, den 25.8.2011, 10:00 Uhr
Donnerstag, den 29.9.2011, 20:00 Uhr

Eine gekürzte Online-Version ist verfügbar

Die Sendungsankündigung:

Die meisten Menschen interessieren sich für das Geschlecht anderer Leute. Das eigene hat man eben, das ist einfach Fakt.

Aber was passiert, wenn genau das angezweifelt wird?

Transidente Menschen ringen oft um Anerkennung ihres Geschlechts, sei es vor Gericht oder im alltäglichen Miteinander. Dem geht allerdings eine Phase der Selbstsuche und -findung voraus, an deren Ende die Erkenntnis steht: Meine körperlichen Geschlechtsmerkmale passen nicht zu meiner Geschlechtsidentität; deshalb kann ich nicht das Leben führen, dass ich eigentlich führen will.

Nun geht es darum, sich während einer Geschlechtsangleichung auf die eine oder andere Art mit dem eigenen Körper zu arrangieren. Damit geht auch einher, dass das Umfeld Betroffener möglichst früh das innere, von aussen noch nicht erkennbare Geschlecht anerkennt. Die korrekte Anrede sowie entsprechende Pronomen zu verwenden ist da ein wichtiges Zeichen, aber längst nicht alles.

Wie unterschiedlich verschiedene Menschen damit umgehen, wird aus einem Gespräch mit mehreren transidenten Personen deutlich.

Vortragseinladung 22.6.2011: Post-anarchistische und queere Allianzen

Dr. Lena Eckert
Affinität statt Identität. Post-anarchistische und queere Allianzen – eine Utopie?
Mittwoch 22.06.2011, 19:15, Von Melle Park 5 („Wiwi Bunker“) 0079

Lena Eckert ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Geschichte und Theorie der Kulturtechniken, Bauhaus-Universität Weimar. Sie referiert zu folgendem:

Affinität bezeichnet in der Chemie die Triebkraft einer chemischen Reaktion; es ist das Bestreben von Atomen eine Bindung einzugehen. Je höher die Affinität, desto größer die Assoziationskonstante. Übersetzt: die Anziehung zwischen zwei Dingen, die nicht notwendiger Weise die gleichen Charakteristika besitzen, kann zu Bindungsaffinitäten führen. Mein Vortrag beschäftigt sich mit der Frage, wie dieses Bild in queeren und post-anarchistischen Denkbewegungen funktionieren könnte. Schon für Gustav Landauer ist ein „sozialer Anarchismus“ eine Vereinigung von Einzelnen die sich in kleinen Zusammenschlüssen frei assoziierend zusammenfügen. In der Queeren Theorie basieren politische Zusammenschlüsse nicht auf einer homogenen Identität, sondern auf dem gemeinsamen Widerstand gegen gesellschaftliche Machtkonstellationen. Sexualität und Politik beinhalten immer die Möglichkeit von Veränderung, Bewegung, Neudefinition und subversiver Performanz. Sowohl queere als auch post-anarchistische Theorien bieten eine Vielzahl an Anknüpfungspunkten füreinander. In diesem Vortrag frage ich danach, wie queer-anarchistische Ansätze formuliert werden können, um unterschiedliche Schwerpunktsetzungen in politischen und theoretischen Bewegungen zusammen denken zu können – Bindungsaffinitäten zu formen. Mein Vortrag arbeitet theoretische und politische Gemeinsamkeiten heraus und argumentiert für temporäre und situationsgebundene Allianzen zwischen queeren und post-anarchistischen Denkbewegungen.

Vortragseinladung 26.01.2011: Die Gewalt, ihre Zeit und ihr Ort

Jin Haritaworn
Die Gewalt, ihre Zeit und ihr Ort:
Liebe, Hass und Genozid im vitalen Ghetto
Mittwoch, 26.01.2011, 19ct, Von Melle Park 5 („Wiwi Bunker“) 0079

Jetzt aber wirklich: In Kooperation mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung – welcher wir herzlich danken – präsentieren wir voller Vorfreude Jin Haritaworn. Jin Haritaworn ist im Helsinki Collegium of Advanced Studies, intellektuell, politisch und kreativ auf der Schnittstelle Critical Race
und Trans/Gender/Sexuality tätig und präsentiert uns folgenden Vortrag:

Mein Vortrag folgt Küssen durch Berlin. Wie werden manche vormals verschrankte, kriminalisierte und pathologisierte Intimitäten plötzlich zu einem schönen Anblick? Die Küsse, die ich verfolge, evozieren und orientieren uns, erinnernd und vergessend, auf unterschiedliche queere Orte und Zeiten unterschiedlich hin: vom Konzentrationslager, Gefängnis, der Anstalt und dem ,Ghetto‘; zur NS-Zeit, Aids-Krise und (weniger offensichtlich) dem Neoliberalismus und dem Krieg ohne Ende. Zeichen der Liebe, Fürsorge, Freiheit und freien Wahl, bedürfen sie dennoch für ihr Erscheinen der Ko-Präsenz hasserfüllter Anderer, deren Bewegung durch dieselben Orte einer verwandten und doch verschobenen Zeitlinie folgt: Im selben Moment, da bestimmte queere Subjekte die ‚wenig begangenen, schlecht beleuchteten‘ (Lauren Berlant und Michael Warner) Gegenden ihrer Vergangenheit verlassen, überlassen sie, in Jasbir Puars Worten, den Bereich des Todes ethnisierten Anderen. Der Vortrag untersucht diese nekropolitischen Konversionen in Bezug auf mehrere Schauplätze: aktivistische und mediale Texte über homophobe Hassgewalt, Stadtplanung am ‚Tatort‘ der revitalisierenden Innenstadt, die Debatte ums ‚Homo-Denkmal‘ und die Darstellung von Genozid, Wahnsinn, Sexradikalität und Hassgewalt in Bruce LaBruces schwulem Zombie-Porno Otto, Or Up with Dead People.

Vortragseinladung 17.11.2010: Transsexualität aus der rechtlichen Perspektive

Deborah Reinert
Transsexualität aus der rechtlichen Perspektive
Mittwoch, 17.11.2010, 19ct, Von Melle Park 5 („Wiwi Bunker“) 0079

Viele verbinden „Queer“ intuitiv mit Transsexualität; gleichwohl wir keine Deutungshoheit beanspruchen können oder wollen, handelt es sich um ein Thematik – und eine damit verbundene politische Auseinandersetzung -, die uns am Herzen liegt. Von daher freuen wir uns auf den Vortrag von Deborah Reinert, die uns als Rechtsanwältin und Gründungsmitglied des Instituts zur Förderung der geschlechtlichen Vielfalt in Köln uns etwas über die rechtliche Perspektive vortragen wird

Die Referierende zu ihrem Vortrag

Transsexualität ist zuallererst eine Selbstdiagnose. Wenn sich die Betroffenen sich mit ihrer Situation auseinandergesetzt und für einen entsprechenden Weg entschieden haben, werden sie in der Regel mit einer Fülle von psychologischen, sozialen, ökonomischen und vor allem medizinischen und juristischen Fragen konfrontiert, auf die sie eine ganz persönliche Antwort finden müssen. Mein Vortrag behandelt die in diesem Zusammenhang bedeutsamen juristischen Gesichtspunkte und beschränkt sich hierbei im Wesentlichen auf das Transsexuellengesetz (TSG), das alle grundlegenden juristischen Regelungen enthält. Eingegangen wird darauf, was im TSG geregelt wird, und wie die Betroffenen die derzeitigen Regelungsinhalte sehen. Kritisch betrachtet wird ferner die Verzahnung des medizinischen mit dem juristischen Verfahrens und es wird aufgezeigt, wo die Grenzen des TSG liegen. Unter Einbeziehung der jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts wird die Frage diskutiert, ob das TSG noch den aktuellen verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt und wie eine Reform aussehen könnte.