Deborah Reinert
Transsexualität aus der rechtlichen Perspektive
Mittwoch, 17.11.2010, 19ct, Von Melle Park 5 („Wiwi Bunker“) 0079
Viele verbinden „Queer“ intuitiv mit Transsexualität; gleichwohl wir keine Deutungshoheit beanspruchen können oder wollen, handelt es sich um ein Thematik – und eine damit verbundene politische Auseinandersetzung -, die uns am Herzen liegt. Von daher freuen wir uns auf den Vortrag von Deborah Reinert, die uns als Rechtsanwältin und Gründungsmitglied des Instituts zur Förderung der geschlechtlichen Vielfalt in Köln uns etwas über die rechtliche Perspektive vortragen wird
Die Referierende zu ihrem Vortrag
Transsexualität ist zuallererst eine Selbstdiagnose. Wenn sich die Betroffenen sich mit ihrer Situation auseinandergesetzt und für einen entsprechenden Weg entschieden haben, werden sie in der Regel mit einer Fülle von psychologischen, sozialen, ökonomischen und vor allem medizinischen und juristischen Fragen konfrontiert, auf die sie eine ganz persönliche Antwort finden müssen. Mein Vortrag behandelt die in diesem Zusammenhang bedeutsamen juristischen Gesichtspunkte und beschränkt sich hierbei im Wesentlichen auf das Transsexuellengesetz (TSG), das alle grundlegenden juristischen Regelungen enthält. Eingegangen wird darauf, was im TSG geregelt wird, und wie die Betroffenen die derzeitigen Regelungsinhalte sehen. Kritisch betrachtet wird ferner die Verzahnung des medizinischen mit dem juristischen Verfahrens und es wird aufgezeigt, wo die Grenzen des TSG liegen. Unter Einbeziehung der jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts wird die Frage diskutiert, ob das TSG noch den aktuellen verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt und wie eine Reform aussehen könnte.