Pünktlich (aka gerade noch rechtzeitig) zum heutigen Start von „Jenseits der Geschlechtergrenzen“ steht jetzt auch unser Programmheft (PDF zum Download) bereit. Wie gewohnt werden wir die Printversion zu Beginn der Vorträge verteilen und im AStA-Trakt (Von-Melle-Park 5 gegenüber der Mensa) vor dem Queer Referat auslegen.
Kategorie: Neuigkeiten
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Die Vortragsreihe im Wintersemester 2010/2011
Am 20. Oktober startet für uns das Wintersemester 2010/2011. Wie immer haben wir wieder ein – wie wir finden – abwechslungsreiches und interessantes Vortragsprogramm zusammengestellt. Die Facetten der interdisziplnären und mitunter intersektionalen Gender und Queer Forschung kommen ebenso zur Geltung wie unterschiedliche Zugänge aus akademischen, juristischen, aktivistischen und künstlerischen Praxen. Wie in den letzten Semester findet die Vortragsreihe jeden Mittwoch um 19 Uhr (ct) im Raum 0079 des „WiWi-Bunkers“ (Von-Melle-Park 5) auf dem Uni Campus statt. Wie gewohnt veröffentlichen wir im Oktober noch unser Programmheft mit kurzen Abstracts zu allen Vorträgen.
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Tagung: UniVision 2020 – Chancengleichheit ist barrierefrei!
Das Zentrum für Disability Studies (ZeDiS) veranstaltet am 3. und 4. Dezember 2010 eine spannende Tagung mit dem Titel „UniVision 2020 – Chancengleichheit ist barrierefrei!“ mit begleitender Ausstellung auf die wir an dieser Stelle gerne hinweisen.
Bitte merken Sie sich folgende Termine vor:
– Freitag, den 03. Dezember 2010 von 9.00 bis 17.00 Uhr
– Samstag, den 04. Dezember 2010 von 9.00 bis 13.00 UhrAus dem Tagungsprogramm:
Podiumsdiskussion „Barrieren für barrierefreies Bauen im Hochschulbereich!?“
Eine Hochschule für Alle!? Anforderungen an eine inklusive Hochschule vor dem Hintergrund der BRK
Eine Hochschule für Alle!? Wie sieht die Hochschule des 21. Jahrhunderts aus?
Eine Hochschule für Alle!? Barrierefreiheit und Nachteilsausgleiche, Überlegungen zum Diversity-Ansatz der BRK
Eine Hochschule für Alle! Welche Hochschulen wir uns wünschen, eine Perspektive 2020
Hochschule, Studienfinanzierung und die berufliche Rehabilitation im Kontext der BRKTagungsort:
Universität Hamburg,
Edmund-Siemers-Allee 1
Ostflügel, Raum 221
20146 HamburgFür die Veranstaltung wird ein Unkostenbeitrag für die Verpflegung in Höhe von € 40,- erhoben. Ein ermäßigter Unkostenbeitrag in Höhe von € 20,- kann Studierenden, Erwerbslosen/Hartz IV-BezieherInnen, Alleinerziehenden u.ä. auf Antrag gewährt werden. Bereits jetzt nehmen wir Anmeldungen entgegen, da die TeilnehmerInnen-Anzahl begrenzt ist.
Mehr zur Tagung finden Sie auch auf unserer Website hier.
Weitere Informationen zur Tagung können Sie der Ankündigung entnehmen: Link zur Ankündigung (PDF-Dokument, 109 KByte)
Das Anmeldeformular finden Sie hier (PDF-Dokument, 106 KByte).Begleitend zur Tagung findet am 03. Dezember 2010 von 09.00 bis 18.00 Uhr die Ausstellung „Barrierefrei in Hamburg“ statt.
Ausstellungsort:
Universität Hamburg
Edmund-Siemers-Allee 1
Foyer des Ostflügels
20146 HamburgDer Eintritt für die Ausstellung ist frei!
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Umfrage von LesMigraS
Im Rahmen einer Kampagne zum Thema Gewalt- und
Mehrfachdiskriminierungserfahrungen von lesbischen/bisexuellen Frauen
und Trans* (LBT*) führen LesMigraS derzeit eine Umfrage durch, die sich an alle richtet, die sich mit einer lesbischen Lebensweise identifizieren, ob als lesbische oder bisexuelle Frauen oder Trans*, als Trans*Mensch, der früher einmal lesbisch gelebt hat oder als Trans*Mensch, der einen Bezug zu einer lesbischen Lebensweise hat.Durch diese Umfrage soll mehr über das Zusammenwirken von Homophobie, Rassismus und Transphobie herausgefunden werden. LesMigraS ist der Antigewalt‐ und Antidiskriminierungsbereich der Lesbenberatung Berlin e.V. und verfolgt mit der Studie das Ziel, das bestehende Beratungsangebot zu verbessern.
Online kann der Fragebogen unter
https://ssl.lesbenberatung-berlin.de/index.php?sid=82483 ausgefüllt
werden. Dort gibt es ihn auch in den Sprachen Englisch, Französisch,
Polnisch, Spanisch und ab Ende August auch in Türkisch. -
Queer Flora Soliparty
Am 7. August findet wieder die alljährliche Queer Flora Party statt – eine Party am CSD Wochenende, die jedoch nicht im Rahmen der üblichen Kommerz-Parade steht, sondern als alternative, queere Soliparty für „Papiere für alle“, ein FrauenLesbenbündnis in Berlin, in der Roten Flora stattfindet. Ich war letztes Jahr dort, es war voll und sehr sehr heiß :)
QUEER FLORA
Soliparty in der Roten Flora | 7. August 2010, 23 Uhr | Rote Flora, Achidi-John-Platz 1, Hamburg
mit DJ IF, bibibeatgrid, AmIrani, Café Bukarest, dasfilou, Maris, DJ Miss van Biss und subspace1969 hatten Lesben, Schwule, Sexarbeiter_innen und transgender Personen in New York genug. Die Polizeirazzien in ihrer beliebtesten Bar erreichten in der Nacht zum 28. Juni ihren Höhepunkt, und keine_r der Anwesenden im Stonewall Inn wollte die Willkür und Brutalität der Staatsmacht länger hinnehmen. Es ging ihnen unter anderem um einen Ort, für den sie auf die Straße gingen und sich zur Wehr setzten.
Auch heute sind Orte jenseits des kommerziellen Gaystreams eine Seltenheit. Die Rote Flora ist für uns einer dieser Orte. Jenseits von pinkem Budget, heterosexueller Matrix und gewohnter Separierung der Szene steht die Flora für etwas anderes: für Selbstausdruck jenseits heteronormativer Strukturen, für Partys mit Inhalt und Anspruch, Atmosphäre und Austausch, für Selbstorganisation und Solidarität. Für ein queeres Hinterfragen gesellschaftlicher Rahmenbedingungen. Damit so ein Ort existieren kann, braucht es Leidenschaft, Kreativität und Mut. Denn die Flora ist keine Selbstverständlichkeit, sondern das, was wir alle daraus machen, und dafür stehen wir ein.
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Pressemitteilung zu Menschenrechtsverletzungen an Transsexuellen in Deutschland
Wir dokumentieren die Pressemitteilung von TrIQ e.V. zur Kastration als Voraussetzung für die Personenstandsänderung nach § 8 TSG.
Keine Menschenrechtsverletzung mehr an Transsexuellen in Deutschland. Invasive OP als Bedingung für das Umschreiben des Geschlechtseintrags in offiziellen Papieren soll gekippt werden.
In Berlin, Hamburg, Köln und Kiel ziehen transgeschlechtliche Menschen gegen Kastration und Sterilisation vor Gericht. Die dauernde, operativ hergestellte Fortpflanzungsunfähigkeit ist nach § 8 TSG Voraussetzung für die Änderung des Personenstands. Erst wenn der Personenstand geändert ist, sind
transgeschlechtliche Menschen vor dem Gesetz als Frau oder Mann anerkannt. Ziel ist es, den Antrag notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen.Transsexuelle Menschen haben nach dem Transsexuellengesetz (TSG) zwei Möglichkeiten die Zugehörigkeit zum anderen Geschlecht zu beanspruchen: Sie können lediglich ihren Vornamen ändern lassen (sog. „Kleine Lösung“) oder sie können zusätzlich auch ihren Personenstand ändern lassen (sog. „Große Lösung“). Der Personenstand ist das offizielle juristische Geschlecht, das in die Geburtsurkunde eingetragen ist. Um den Personenstand ändern zu können ist man zu erheblichen chirurgischen Eingriffen verpflichtet, u.a. zur Entfernung von Penis und Hoden, bzw. von Gebärmutter und Eierstöcken. Dies soll laut Gesetz dazu dienen, die „dauernde Fortpflanzungsunfähigkeit“ zu garantieren und die „Angleichung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts“ zu erreichen.
Nicht alle Transsexuellen wünschen solche Eingriffe. Eine Operation gegen den eigenen Willen bedeutet eine Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit und körperliche Selbstbestimmung. Das widerspricht Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes und den Allgemeinen Menschenrechten.
„Der Personenstand“, so Wiebke Fuchs, Mitarbeiterin im Magnus-Hirschfeld-Centrum Hamburg, „ist juristisch. Der Körper eines Menschen aber ist dessen Privatsache. Und obwohl für viele transsexuelle Menschen die geschlechtsangleichenden Maßnahmen auch eine Angleichung der Genitale umfassen, gibt es ebensoviele transsexuelle Menschen, die sich diesen Operationen nicht unterziehen wollen oder können, sei es aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen. Menschen die Personenstandsänderung zu verweigern bzw. sie zu einer von ihnen nicht gewünschten Operation zu drängen, ist nicht im Sinne unserer Verfassung und eines demokratischen Staates, der internationale Menschenrechtsabkommen geschlossen hat.“
„Wir vertrauen darauf, dass ein Richter oder eine Richterin auch Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser erzwungenen Operationen hegt und den Fall dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegt“, erklärt Deborah Reinert, die Rechtsanwältin, die das Verfahren juristisch begleitet. Dass die Fälle beim BVerfG auf offene Ohren stoßen werden, bezweifelt Deborah Reinert nicht. In den letzten Jahren haben immer wieder transsexuelle Menschen gegen das sogenannte TSG erfolgreich geklagt. In seinem letzten Urteil zum TSG etwa hat das BVerfG den Zwang zur Ehescheidung für die Personenstandsänderung aufgehoben (1 BvL 10/05, Beschluss vom 27. Mai 2008). Bis zu diesem Urteil mussten sich verheiratete Paare zwangsweise scheiden lassen, damit der transsexuelle Partner die Personenstandsänderung erhalten konnte. „Diese Bedingung“, so Rechtsanwältin Deborah Reinert, „war gesetzeswidrig nach §§ 1564 ff BGB, denn eine bestehende Ehe darf nicht gegen den Willen der Eheleute aufgehoben werden. Das hat das BVerfG ganz klar erkannt.“
Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Christian Schenk ergänzt: „Bereits 2007 hat das BVerfG verfügt, dass man bereits nach der Vornamensänderung den Geschlechtseintrag im Reisepass ändern kann, auch ohne Personenstandsänderung. Vorher kam es bei Grenzkontrollen oft zu unschönen Szenen, wenn Vorname und Erscheinungsbild nicht mit dem Geschlechtseintrag übereinstimmten. Durch diese Entscheidung hat das Gericht auch für transgeschlechtliche Menschen die Reisefreiheit gewährleistet, die im Grundgesetz verankert ist.“
Ohne Personenstandsänderung gibt es jedoch immer noch eine Vielzahl von Situationen, in denen sich transgeschlechtliche Menschen immer wieder outen müssen: u.a. gegenüber Arbeitgebern, Behörden, Vermietern, Banken, Versicherungen. Das Fehlen der Personenstandsänderung hat auch Konsequenzen für die Möglichkeit zu Heiraten oder eine Eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen, für das Adoptionsrecht und nicht zuletzt für das persönliche Wohlbefinden der Betroffenen.
„So kann ein schwuler Mann seinen Lebenspartner nur heiraten, aber keine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen“, erklärt Rechtsanwältin Deborah Reinert, „das ist dann auch auf seiner Lohnsteuerkarte und anderen alltagsrelevanten Dokumenten zu sehen. Auch bei einem heterosexuellen Paar treten Probleme auf, wenn der transsexuelle Partner keine Personenstandsänderung hat. Das Paar kann nur eine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, der transsexuelle männliche Partner gilt vor Gesetz nicht als der Vater eines gemeinsamen Kindes – ganz anders nach der Personenstandsänderung. Transgeschlechtlichen Menschen sind daher ohne Personenstandsänderung im Alltag immer wieder gezwungen ihre Transsexualität offen zu legen.“
Das BVerfG hat in den Urteilsverkündungen zum TSG der letzten Jahre bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass es nicht mehr dem Stand der wissenschaftlichen Forschung entspricht, dass sich transgeschlechtliche Menschen ausnahmslos eine komplette medizinische Angleichung an das Identitätsgeschlecht wünschen. Die Chancen stehen also gut, dass das BVerfG positiv für die Antragsstellenden entscheiden wird.
Die Antragsstellenden sind zuversichtlich, dass dieses unschöne Kapitel der Diskriminierung einer Minderheit in Deutschland bald Vergangenheit sei wird.
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Materialsammlung zu Homonationalismus
Für alle Interessierten hier noch eine Sammlung von wichtigen Texten und Videos sowie eine Bibliographie zu Homonationality. Mit diesem Thema haben wir uns gestern im Rahmen unserer Alternativveranstaltung zur WM und anlässlich Judith Butlers Ablehnung des Zivilcouragepreises auf dem diesjährigen Berliner CSD beschäftigt.
Stellungnahme von SUSPECT: Judith Butler lehnt Berlin CSD Zivilcouragepreis ab!
SUSPECT auf bullybloggers.com: Where Now? From Pride Scandal to Transnational Movement
Jasbir Puar: Celebrating Refusal: The Complexities of Saying No
Bibliographie zu Homonationalismus: Active Writings for Organic IntellectualsVideos (nach dem Klick!) (mehr …)
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WM Statement
Zur Lage der Nation: oder warum die AG Queer Studies der Absage eines Vortrags wegen eines Fußballspiels wenig abgewinnen kann
Dieses Jahr ist wieder Fußball-WM. Genauer: Ablebodied-Erwachsenen-Männer-Fußball-WM und Deutschland befindet sich – wenigstens während der Spiele der deutschen Nationalelf – in einem Ausnahmezustand. Dieser betrifft auch die Universität: Es finden in der Staatsbibliothek, im Audimax und im Pferdestall-Hinterhof Fußballübertragungen statt. Die Spiele der deutschen Nationalelf gelten in Seminaren automatisch als Entschuldigungsgrund, bei denen sonst peinlich genau auf die Anwesenheit geachtet wird. Leider hat dieser Ausnahmezustand nun auch unsere Ringvorlesung erreicht. Da nächsten Mittwoch (7.7.2010) „Deutschland“ im Halbfinale steht, muss der Vortrag leider entfallen, da die Referentin lieber das Fußballspiel ansehen möchte. Aus diesem Grund sehen wir uns gezwungen, zu den Ereignissen während der Männer-Fußball-WM einmal grundsätzlich Stellung zu beziehen.
Gemeinsam Fußballschauen kann nett sein – was sich aber derzeit abspielt, ist leider viel mehr als das. Denn „wir“ (gemeint sind wohl alle „Deutschen“, denn die Aussagen kommen nicht von den Fußballspielern) spielen bei der WM mit, und das wichtigste ist, dass „wir“ hierbei auch gewinnen, gegen den alten Erzrivalen England, aber auch gegen Ghana mit „Ballack-Treter“ Boateng. Nun ist diese nationale Aufteilung bedauerlicherweise schon im Format der WM angelegt. In Deutschland ist seit 2006 aber die Auffassung verbreitet, dass wir uns ja bisher viel zu stark zurückgehalten hätten. Wenn wir aber nun eifrig mit Deutschlandfähnchen wedeln, Autokorsos veranstalten und uns auch ansonsten nationalistisch gebärden, würden wir nur einen „gesunden“ Patriotismus ausleben. Was „gesund“ an Patriotismus sein soll, bleibt hier vollkommen im Unklaren. Unserer Meinung schließt dieser immer andere Leute aus und macht eine Frontstellung zu anderen Ländern auf. Die Rechtfertigung beschränkt sich meist darauf, dass dies bei anderen Ländern ja genauso sei (über den Wahrheitsgehalt dieser Aussage wollen wir uns mal nicht auslassen, aber das macht Patriotismus leider auch nicht besser). Mal ganz abgesehen von den Leuten, die diese WM eine gute Gelegenheit finden, mal ganz unverblümt ihre nationalistische und nazistische Einstellung heraushängen zu lassen und die erste Strophe des Deutschlandliedes absingen, „Sieg Heil“ brüllen oder aber gegnerische Fahnen abfackeln. Mal ganz abgesehen von „unvermeidlichen“ Sprüchen wie „Ihr seid alle homosexuell!“, die die latent homophobe Einstellung vieler Deutschland-Fans illustriert, auch wurde die Variante „Ihr seid alle behindert“ gehört. (alle Fälle mussten wir in den letzten Wochen persönlich beobachten).
Es geht bei der ganzen Veranstaltung also weniger um schönen Fußball, sondern um ein kollektives Zusammengehörigkeitsgefühl, dass zu allem Übel auch noch an nationalen Grenzen festgemacht wird. Dies schließt selbstverständlich nicht aus, dass sich die Leute nicht auch über bestimmte Spielzüge freuen können. Leider wird dies aber mit einer Feierkultur verbunden, die alle Personen in die Verzweiflung treibt, die trotz medialen Trommelfeuers noch nicht zu Fußballfans mutiert sind oder aber diesem nationalistischen Feiergetaumel nicht viel abgewinnen können. Es muss möglich sein, in dieser Situation auch etwas Anderes tun zu können als Fußball zu gucken und zwangsweise mitmachen zu müssen. Mehr noch: Wir hätten unseren Spaß gehabt mit einem interessanten Vortrag in unserer Vorlesungsreihe. Keiner der AG-Mitglieder kann sich erinnern, dass bisher andere als dringende persönliche Gründe (Krankheit usw.) bei Vortragsabsagen eine Rolle gespielt haben und wir sind einigermaßen erschüttert, dass nun ausgerechnet die Fußball-WM einer ist.
In unser Entsetzen mischt sich aber die Hoffnung, dass dieser Wahnsinn bald vorbei ist. Um trotzdem einen schönen Abend zu haben, planen wir ein kleines Alternativprogramm für alle, die Interesse an etwas Anderem als Fußballgucken haben.
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Vortragseinladung: 31.05.: Sexualität & Behinderung
Matthias Vernaldi
Sexualität und Behinderung : Der Umgang behinderter Menschen mit
Körperbildern und Geschlechterrollen im erotischen Kontext
Mittwoch, 31. Mai 2010, 16ct, Edmund-Siemers-Allee 1, Ost (rechter
Flügelbau) Raum 221In Kooperation mit unserer Partnerinitiative Zentrum für Disability Studies (ZeDiS) empfehlen wir Euch am Montag, (31.05.2010) um 16 Uhr im Flügelbau Ost des Uni-Hauptgebäudes Raum 221 die Vorlesung des Theologen Matthias Vernaldi, welcher sich für das berliner Netzwerk „Sexabilities“, sowie als Redakteur für die Zeitschrift „Mondkalb“ engagiert. Er referiert zum Thema „Sexualität und Behinderung : Der Umgang behinderter Menschen mit Körperbildern undGeschlechterrollen im erotischen Kontext“
Der Referent zu seinem Vortrag:
Der Vortrag beginnt mit einer kurzen Vorstellung meiner Person anhand von biographischen Punkten, die von Körperbildern bestimmt wurden. Nach einer Darstellung der Arbeit der Initiative Sexybilities widme ich mich Körperkonzepten und Geschlechterrollen in der Gesellschaft und gebe anonymisierten Beispiele aus der Beratungsarbeit von Sexibilities. Vor diesem Hintergrund möchte ich fragen: Erfordert Teilhabe/Inklusion ein gemeingültiges Menschenbild/Körperkonzept, das sich von denen unterscheidet, die wir vorfinden? Wie könnte es aussehen und wie ließe es sich etablieren?
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Podcastprojekt aus Marburg
Die Aktive Fachschaft Politikwissenschaft an der Uni Marburg betreibt schon länger eine Podcastreihe, für die Professoren des Instituts interviewt und bildungspolitische Missstände thematisiert werden. Neuerdings kümmern sich Frank und Markus zusätzlich um die Vorträge und Vorlesungen des Zentrums für Gender Studies und feministische Zukunftsforschung. Auf ihrer Seite podcast-kombinat.de könnt ihr die Mitschnitte anhören und abonnieren. Bisher gibt es schon Vorträge von Kerstin Palm, Frigga Haug und Hein-Jürgen Voss zu hören.